Ausbildungsziele
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“/„Staatlich anerkannter Erzieher“
- Studierfähigkeit
- die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen zu übernehmen sowie selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein
Aufnahmevoraussetzungen
- Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Dauer und Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in
- einen dreijährigen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit 14 Wochen Praktikum und
- einen einjährigen fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) mit 160 bis 200 Stunden praxisbegleitendem Unterricht
- In Klasse 13 und im Berufspraktikum ist ein Europa-Praktikum möglich
Nach drei Jahren findet die Zentrale Abiturprüfung statt.
Die von den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden gewählten Praxisstellen dürfen höchstens XX Kilometer vom Schulstandort entfernt liegen. Der festgelegte Entfernungsradius von XX Kilometern ist verbindlich. Praxisstellen außerhalb dieses Radius können nicht genehmigt werden.
Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Lernbereich
- Biologie (wählbarer Leistungskurs)
- Erziehungswissenschaften (festgelegter Leistungskurs)
- Englisch
- Sozialpädagogik
- Mathematik
- Kunst/Musik
- Französisch als 2. Fremdsprache
- Praxis in Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe (14 Wochen)
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch (wählbarer Leistungskurs)
- Gesellschaftslehre mit Geschichte
- Religionslehre
- Sport
Differenzierungsbereich
- Medienpädagogik
- Ernährungslehre
- Spiel
Berechtigungen
- Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen
- der Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“/„Staatlich anerkannter Erzieher“ berechtigt zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft im Bereich der Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe
- nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Erzieher/in kann die Weiterbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen absolviert werden