Liebe Schüler:innen und Studierende,
liebe Kolleg:innen, liebe Mitarbeiter:innen,
„Prävention“ bedeutet: wirksame Schutzkonzepte und Verhaltensregeln zu haben, die (sexuellen) Missbrauch verhindern helfen und potentielle Opfer schützen. Solche Leitlinien sind in dem „Institutionellen Schutzkonzept“ für alle Schulen des Erzbistums Köln verbindlich festgehalten. Es ist Ihnen allen zugeschickt worden.
Ein anderer wesentlicher Teil der Präventionsarbeit besteht darin, dass unabhängige, geschulte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen, an die Betroffene sich im Falle von Übergriffen (aktuell oder in der Vergangenheit) wenden können. Wir bieten direkt Betroffenen oder ggf. auch Menschen, die sich um sie sorgen, ein offenes Ohr, stehen im vertraulichen Gespräch zur Seite, auch in der Beratung über das weitere Vorgehen begleiten wir Sie gerne.
Dafür setzen wir uns hier am EBK als Ansprechpersonen ein. Sprechen Sie uns gerne an!
Julia March
Telefon: 0221–3377180
E-Mail: Julia March
Max Schirmer
Telefon: 0221–3377180
E-Mail: Max Schirmer
Kindeswohlgefährdung
eines Kindes führen kann,
Quelle: Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.(Hg.): Kindeswohlgefährdung. Erkennen und Helfen. Berlin 2009.
Körperliche Gewalt/Misshandlung
Körperliche Gewalt/Misshandlung reicht von Kneifen, Zwang zum (Auf-)Essen, an den Haaren ziehen, leichten Ohrfeigen, Schlagen, Boxen, Treten bis hin zu Verbrennungen, Verätzungen, Würgen und Angriffen mit Gegenständen bzw. Waffen.
Seelische/emotionale Gewalt
Gewaltform, die überwiegend verbal ausgeübt wird. Es beschreibt eine Vielfalt von Verhaltensweisen wie z.B. Bedrohungen, Einsperren/Wegsperren, Stalking, Demütigung oder Beleidigungen und sind immer mit der Ausübung von Macht, Kontrolle und Privilegien verbunden
Vernachlässigung
Vernachlässigung ist die wiederholte oder andauernde Unterlassung fürsorglichen Handelns durch sorgeverantwortliche Personen (Eltern, Erzieher:innen etc.). Vernachlässigung kann sich ausdrücken durch unzureichende Ernährung oder Bekleidung, fehlende körperliche oder emotionaler Zuwendung, mangelnde medizinische Versorgung, unangemessener Umgang mit Schlafbedürfnis, mangelnder Anregung motorischer, geistiger, emotionaler, sozialer Art.
Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt beschreibt Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung bzw. Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen. Sexuelle Gewalt weist eine große Bandbreite auf. Hierzu gehört u.a.: verbale Belästigungen, voyeuristisches Betrachten des kindliche Körpers, Berühren von Brust und Genitalbereich, sexuelle Handlungen am Körper des Kindes (hands-on), Manipulation der Genitalien sowie schwere Formen sexueller Gewalt wie orale, vaginale, anale Penetration. Ebenfalls gehören exhibitionistische Handlungen und Masturbation vor dem Kind ohne Berührung (hands-off) aber auch das gezielte Zeigen pornografischer Abbildungen gehören zur sexuellen Gewalt.
Schulische Ansprechpartner:innen
Klassenteam/Klassenleitung, Praxisbegleitende Lehrer:innen, Präventionsbeauftragte (aktuell: Frau Meurer, Herr Schirmer), Beratungslehrer:in (aktuell Herr Ronig, Herr Bröring), Schulsozialarbeiter:in (aktuell Frau Hettlich), jede Lehrkraft des Vertrauens, Schulleitung
Ansprechpartner:innen in der Praxis
Ansprechpartner:innen aufgeführt im Schutzkonzept der Einrichtung, Praxisanleitung, Leitung, Ansprechpartner:innen des Trägers
Offizielle Fachstellen
Präventionsstelle des Erzbistums (Name: Birkner/Telefonnr.?), Hilfetelefon des Bundesministeriums für Familie, Zartbitter e.V. Köln, Jugendamt Köln, Landesjugendamt, LKA NRW Kriminalprävention/Polizei (0211 9390, 0221 3205), Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (0800 2255530), Weisser Ring (1116006)