Prävention

Liebe Schüler:innen und Studierende,
liebe Kolleg:innen, liebe Mitarbeiter:innen,

„Prävention“ bedeutet: wirksame Schutzkonzepte und Verhaltensregeln zu haben, die (sexuellen) Missbrauch verhindern helfen und potentielle Opfer schützen. Solche Leitlinien sind in dem „Institutionellen Schutzkonzept“ für alle Schulen des Erzbistums Köln verbindlich festgehalten. Es ist Ihnen allen zugeschickt worden.

Ein anderer wesentlicher Teil der Präventionsarbeit besteht darin, dass unabhängige, geschulte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen, an die Betroffene sich im Falle von Übergriffen (aktuell oder in der Vergangenheit) wenden können. Wir bieten direkt Betroffenen oder ggf. auch Menschen, die sich um sie sorgen, ein offenes Ohr, stehen im vertraulichen Gespräch zur Seite, auch in der Beratung über das weitere Vorgehen begleiten wir Sie gerne.

Dafür setzen wir uns hier am EBK als Ansprechpersonen ein. Sprechen Sie uns gerne an!

Kontakt zu den Präventionsbeauftragten

Schulsozialarbeiterin

Rita Meuer

Telefon: 0228–453369

E-Mail: Rita Meurer


Schulsozialarbeiterin

Max Schirmer

Telefon: 0221–3377180

E-Mail: Max Schirmer

Organigramm der Präventionsarbeit am Erzbischöflichen Berufskolleg Köln

Link zum Organigramm der Präventionsarbeit am Erzbischöflichen Berufskolleg Köln

Schulinternes Schutzkonzept des Erzbischöflichen Berufskollegs Köln

Link zum schulinternen Schutzkonzept des Erzbischöflichen Berufskollegs Köln

Was ist Kindeswohlgefährdung?

Prävention

Kindeswohlgefährdung

  • ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes (nach Maßgabe gesellschaftlich geltender Normen und begründeter professioneller Einschätzung)
  • beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemenssenen Sorge
  • durch Eltern oder andere Personen
  • in Familien oder Institutionen (wie z.B. Heimen, Kindertagesstätten, Schulen, Kliniken oder bestimmten Therapien)
  • das zu nicht-zufälligen Verletzungen,
  • zu körperlichen und seelischen Schädigungen
  • und/oder Entwicklungsbeeinträchtigungen

eines Kindes führen kann,

  • was die Hilfe und eventuell das Eingreifen
  • von Jugendhilfe-Einrichtungen und Familiengerichten
  • in die Rechte der Inhaber er elterlichen Sorge
  • im Interesse der Sicherung der Beduürfnisse und des Wohle eines Kindes notwendig machen kann.

Quelle: Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.(Hg.): Kindeswohlgefährdung. Erkennen und Helfen. Berlin 2009.



Körperliche Gewalt/Misshandlung
Körperliche Gewalt/Misshandlung reicht von Kneifen, Zwang zum (Auf-)Essen, an den Haaren ziehen, leichten Ohrfeigen, Schlagen, Boxen, Treten bis hin zu Verbrennungen, Verätzungen, Würgen und Angriffen mit Gegenständen bzw. Waffen.

Seelische/emotionale Gewalt
Gewaltform, die überwiegend verbal ausgeübt wird. Es beschreibt eine Vielfalt von Verhaltensweisen wie z.B. Bedrohungen, Einsperren/Wegsperren, Stalking, Demütigung oder Beleidigungen und sind immer mit der Ausübung von Macht, Kontrolle und Privilegien verbunden

Vernachlässigung
Vernachlässigung ist die wiederholte oder andauernde Unterlassung fürsorglichen Handelns durch sorgeverantwortliche Personen (Eltern, Erzieher:innen etc.). Vernachlässigung kann sich ausdrücken durch unzureichende Ernährung oder Bekleidung, fehlende körperliche oder emotionaler Zuwendung, mangelnde medizinische Versorgung, unangemessener Umgang mit Schlafbedürfnis, mangelnder Anregung motorischer, geistiger, emotionaler, sozialer Art.

Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt beschreibt Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung bzw. Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen. Sexuelle Gewalt weist eine große Bandbreite auf. Hierzu gehört u.a.: verbale Belästigungen, voyeuristisches Betrachten des kindliche Körpers, Berühren von Brust und Genitalbereich, sexuelle Handlungen am Körper des Kindes (hands-on), Manipulation der Genitalien sowie schwere Formen sexueller Gewalt wie orale, vaginale, anale Penetration. Ebenfalls gehören exhibitionistische Handlungen und Masturbation vor dem Kind ohne Berührung (hands-off) aber auch das gezielte Zeigen pornografischer Abbildungen gehören zur sexuellen Gewalt.

               

Schulische Ansprechpartner:innen
Klassenteam/Klassenleitung, Praxisbegleitende Lehrer:innen, Präventionsbeauftragte (aktuell: Frau Meurer, Herr Schirmer), Beratungslehrer:in (aktuell Herr Ronig, Herr Bröring), Schulsozialarbeiter:in (aktuell Frau Hettlich), jede Lehrkraft des Vertrauens, Schulleitung

Ansprechpartner:innen in der Praxis
Ansprechpartner:innen aufgeführt im Schutzkonzept der Einrichtung, Praxisanleitung, Leitung, Ansprechpartner:innen des Trägers

Offizielle Fachstellen
Präventionsstelle des Erzbistums (Name: Birkner/Telefonnr.?), Hilfetelefon des Bundesministeriums für Familie, Zartbitter e.V. Köln, Jugendamt Köln, Landesjugendamt, LKA NRW Kriminalprävention/Polizei (0211 9390, 0221 3205), Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (0800 2255530), Weisser Ring (1116006)

Institutionelles Schutzkonzept des Erzbistums Köln

  • Text:Rita Meuer, Max Schirmer
  • Titelbild & Artikelfotos:Constantin Meyer (Köln), Carsten Arntz
  • Fotos (Bilderreihe):Carsten Arntz, Reinhold Horz