Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik (Vollzeit)


Wichtige Information zum Aufstiegs-BAföG:

Bitte informieren Sie sich VOR der Wahl zwischen der Vollzeitausbildung und der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) über die Kondtionenen des Aufstiegs-BAföGs.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Bildungsgangbeschreibung

Die Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik bildet „Staatlich anerkannten Erzieher:innen“aus.

Mit dem Berufsabschluss kann ggf. gleichzeitig die „Fachhochschulreife“ erworben werden.

Erzieher:innen sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in schulischen Ganztagsangeboten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.


Die Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte:

In dem zweijährigen fachtheoretischen Ausbildungs­abschnitt mit insgesamt 16 Wochen Praktikum in unterschiedlichen sozialpäda­gogischen Einrichtungen erwerben die Studierenden eine vertiefte Allgemeinbildung sowie ein fachliches Wissen und Können. Die im Praktikum gemachten Erfahrungen werden unterrichtlich aufgearbeitet und für das schulische Lernen genutzt.

In dem einjährigen fachpraktischen Ausbildungs­abschnitt – Berufspraktikum –, der schulisch begleitet wird, erweitern und vertiefen die Studierenden ihre berufliche Handlungskompetenz.

Das Fundament der Ausbildung ist das christliche Menschenbild. An ihm orientiert sich unsere pädagogische Arbeit.

Ausbildungsziele

  • Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
  • ggf. Fachhochschulreife
  • die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen sowie selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein
  • Studierfähigkeit

Aufnahmevoraussetzungen

  • Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein darf und
  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und
  • Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger:in, Sozialhelfer:in, Heilerziehungshelfer:in oder einer einschlägigen Berufsausbildung oder
  • Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, die in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die volle Fachhochschulreife vermitteln oder
  • Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren oder
  • Nachweis der vollen Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) oder
  • Nachweis eines nicht einschlägigen Berufsabschlusses in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 240 Stunden (in Teilzeit mindestens 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst)
  • Anerkennung für Abschlüsse aus dem Ausland: Wenn bei der Bewerbung Nachweise eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses bzw. eines ausländischen Studiums eingereicht werden, müssen diese schnellstmöglich als gleichwertig anerkannt werden. Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife. In den Zuständigkeitsbereich der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fällt ausschließlich die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife. Die Anerkennung eines ausländischen Studiums bearbeitet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Dauer und Organisation der Ausbildung

  • Unterstufe: Vollzeitunterricht im Umfang von etwa 34 Wochenstunden – 8 Wochen Praktikum (in zwei Phasen) in einer Kindertageseinrichtung
  • Oberstufe: Vollzeitunterricht im Umfang von etwa 34 Wochenstunden – 8 Wochen Praktikum in einer Kleinstkindgruppe, einer integrativen Einrichtung, einer Einrichtung für Schulkinder bzw. Jugendliche oder einer Einrichtung der Heimerziehung
  • Berufspraktikum (durch die Schule begleitet): Berufstätigkeit in einer sozial­pädagogischen Einrichtung, ergänzt durch etwa 160 bis 200 Unterrichtsstunden
  • In der Oberstufe und im Berufspraktikum ist ein Europa-Praktikum möglich

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Katholische Religionslehre/Religionspädagogik
  • Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
  • Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Differenzierungsbereich:

  • Mathematik für Studierende, die die Fachhochschulreife erlangen wollen

Berechtigungen

Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung

  • wird die staatliche Anerkennung als Erzieher:in ausgesprochen
  • wird ggf. die Fachhochschulreife zuerkannt
  • kann nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Erzieher:in die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen begonnen werden
  • kann die Klasse 13 der Fachoberschule mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife besucht werden
  • ist die Berechtigung zum Studium an Hochschulen für Sozialwesen (nach einem einschlägigen Praktikum) oder an Fachhochschulen anderer Fachrichtungen verbunden.

Antrag auf Aufnahme

Wichtige Information:

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen frühzeitig (ab Semptember) ein!


Dem Antrag sind beizufügen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • drei Passbilder (bitte auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen versehen)
  • Taufnachweis (falls vorhanden)
  • ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • Zeugnis über die Fachoberschulreife oder Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife (in beglaubigter Kopie)
  • Nachweis über die berufspraktischen Voraussetzungen
  • nach Aufnahme: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

Ausbildungskosten

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Lernmittel gewährt. Es wird eine jährliche Sachkostenpauschale erhoben. Außerdem sind eventuelle Studienfahrten und Tage religiöser Orientierung zu finanzieren.

Ausbildungsbeihilfen

Diese können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Förderung nach den entsprechenden Gesetzen.

An der Schule ist das Deutschlandticket eingeführt.

Anfahrt

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Erzbischöfliche Berufskolleg Köln mit den KVB-Linien 18 (Haltestelle Weißhausstraße) und 9 (Haltestelle Universität), mit dem Bus mit der Linie 142 (Haltestelle Weißhausstraße).

Stadtplan

Bewerbungen an

(Bitte komplett in einer normalen Klarsichthülle einreichen)

Erzbischöfliches Berufskolleg Köln
Fachschule für Sozialpädagogik (Vollzeit)
Berrenrather Straße 121
50937 Köln

Zuständige Bildungsgangleitung

Herr Nils Bröring

Übergeordnete Entwicklung und Koordination der Fachschule für Sozialpädagogik

Frau Suse Kunz


Filmbeitrag

Ein Filmbeitrag mit der Berufspraktikantin (Vollzeit) Katharina Zurhelle



Ein Filmbeitrag mit dem Berufspraktikanten (Vollzeit) André Pfeffer



Ein Filmbeitrag mit dem Berufspraktikanten (Vollzeit) Kevin Schmitz

FAQs

ALLGEMEINES

Was ist in den Aufnahmevoraussetzungen mit „einschlägiger Berufstätigkeit” gemeint?
Mit einer „einschlägiger Berufstätigkeit” ist die Arbeit in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gemeint. Das sind in der Regel Kindertageseinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Formen der Ganztagsbetreuung an Grundschulen oder Einrichtungen der Heimerziehung. Ehrenamtliche Tätigkeiten sowie die Arbeit als Au-Pair können leider nicht anerkannt werden.

Was ist in den Aufnahmevoraussetzungen mit der „vollen Fachhochschulreife” gemeint?
Der schulische Teil der Fachhochschulreife reicht nicht als Aufnahmevoraussetzung für die Erzieherausbildung. Dafür muss der schulische Teil ergänzt werden durch einen praktischen, berufsbezogenen Teil. Für beides zusammen erhalten Sie die volle Fachhochschulreife.

Kann ich mich auch bewerben, wenn zum Beispiel das erforderliche Praktikum noch nicht beendet ist bzw. wenn ich zum Beispiel noch keine Zusage für meine PIA-Ausbildungsstelle habe?
Selbstverständlich können Sie sich schon bewerben, auch wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen beieinanderhaben. Bitte machen Sie im Bewerbungsschreiben deutlich, dass die Unterlagen noch fehlen und warum das so ist.


ORGANISATIONSOFRMEN

Welche Möglichkeiten bieten wir an, um staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher zu werden?

  • Vollzeitausbildung: Zwei Jahre Vollzeitunterricht mit insgesamt 16 Wochen Praxis und einem Jahr Berufspraktikum
  • Praxisintegrierte Ausbildung (PIA): Drei Jahre zwei bis drei Tage Schule und zwei bis drei Tage Praxis
  • Wenn Sie sich dafür interessieren, das Abitur und den Berufsabschluss „Erzieher:in” gleichzeitig zu erwerben, informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage unter dem Stichwort „berufliches Gymnasium/Erzieher:in AHR”.


WEITERE MÖGLICHKEITEN

Welche zusätzlichen Möglichkeiten habe ich, mich vertieft weiterzubilden?

  • Bachelorstudiengang: Sie können staatlich anerkannter Erzieher/Erzieherin werden und parallel einen Bachelorstudiengang an der Katholischen Hochschule Köln zum Kindheitspädagogen bzw. zur Kindheitspädagogin absolvieren.
  • EU-Praktikum: Sie haben im Rahmen der Ausbildung die Möglichkeit, ein EU Praktikum zu absolvieren. In der Vollzeit das achtwöchige Praktikum in der Oberstufe, in der PIA das achtwöchige Praktikum in der Mittelstufe oder bis zu einem halben Jahr im Berufspraktikum. Über Erasmus plus erhalten Sie ein Stipendium.
  • Zusatzqualifikationen: Im Berufspraktikum können Sie an einer von zwei Zusatzqualifikationen teilnehmen: 1. Interkulturelle Kommunikation/Sprachförderung oder 2. Religionspädagogik.


UNTERRICHTSINHALTE/LERNFELDKONZEPT

Was ist der Kerngedanke des Lernfeldkonzeptes/der Kompetenzorientierung? Oder: Wie geht das eigentlich, dass ich durch theoretische Unterrichtsinhalte am Ende tatsächlich professionell mit Kindern arbeiten kann?
Professionelles Handeln in Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe erfordert Wissen und die Fähigkeit, dieses Wissen in Handeln zu übersetzen. Die Entwicklung dieser beruflichen Handlungskompetenz gelingt durch eine Lehrplanstruktur, die sich aus beruflichen Handlungszusammenhängen ergibt. Entsprechend sind die Fächer bei uns in Lernfelder aufgeteilt, in denen die wesentlichen Aufgabenstellungen erzieherischen Arbeitens in sozialpädagogischen Einrichtungen abgebildet sind.
Darüber hinaus legen wir großen Wert auf eine gute Theorie-Praxis-Verzahnung sowie auf Ausbildungsstrukturen, in denen immer wieder Prozesse der (Selbst-)Reflexion angeregt werden. Auf diese Weise gelingt es unseren Studierenden, das Ausbildungsziel zu erreichen, nämlich eine professionelle Haltung aufzubauen.

Wie viele Klausuren werden pro Ausbildungsjahr geschrieben?
Egal, für welche Ausbildungsform Sie sich entscheiden, schreiben Sie insgesamt ca. 10 Klausuren, die sich je nach Länge der Ausbildung auf zwei oder drei Jahre verteilen. Davon werden einige Klausuren in zwei Fächern gleichzeitig geschrieben.

Wie findet die Theorie-Praxisverzahnung in der Ausbildung statt?
Egal, für welche Organisationsform (Vollzeit, PIA) Sie sich entscheiden, Ihre Erfahrungen in den Praxiseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden immer von grundlegender Bedeutung für unseren Unterricht sein. Folgende Aspekte garantieren eine gute Theorie-Praxis-Verzahnung:

  • Praxisbesuche durch eine Lehrkraft
  • Zusammenarbeit mit Ihren Praxisanleiter:innen (= ausgebildete Kolleg:innen in den Einrichtungen, die Ihren Weg zur Erzieherin/zum Erzieher begleiten),
  • Praxisaufgaben, in denen Unterrichtsinhalte während des Praktikums erprobt und überprüft werden,
  • Lernsituationen (= berufliche Handlungssituationen, aus denen sich Fragestellungen oder Impulse ergeben, die durch die unterrichtliche Arbeit beantwortet werden)
  • und vieles mehr, z.B. Projektarbeit


BEWERBUNGSUNTERLAGEN/BEWERBUNGSVERFAHREN

Kann ich mich für mehrere Organisationformen gleichzeitig bewerben?
Entscheiden Sie sich bitte zunächst für eine Organisationsform! Uns ist daran gelegen, dass Sie einen Weg gehen, mit dem Sie sich identifizieren können und für den Sie motiviert sind.
Wir müssen allerdings eingestehen, dass die Anzahl der Bewerber:innen pro zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen variiert. Es könnte also sein, dass Sie in einer anderen Organisationsform mehr Chancen hätten.
Für den Fall, dass Sie grundsätzlich offen sind, auch in einer anderen Organisationsform Ihre Ausbildung zu absolvieren als in Ihrer Erstwahl, so machen Sie das bitte in Ihrem Bewerbungsschreiben deutlich. Ggf. werden wir das dann berücksichtigen.

Wie geht es weiter, wenn ich meine Bewerbung abgegeben habe?
Zunächst einmal sichten wir Ihre Bewerbungen und überprüfen, ob die erforderlichen Aufnahmevoraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.
Je nach Bewerberlage (das ist jedes Jahr anders) müssen wir dann leider einigen Bewerber:innen bereits schon eine Absage erteilen, weil wir die zeitlichen Ressourcen nicht zur Verfügung haben, mit allen Interessent:innen ein Bewerbungsgespräch führen zu können. Gründe für die Absage können in den Noten, in Beurteilungen aus der Praxis oder ähnlichen Aspekten liegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuellen Begründungen für Absagen geben können.
Alle anderen Bewerber:innen werden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.

Wie läuft das Bewerbungsgespräch ab, wenn ich eingeladen werde?
In der Regel finden Bewerbungsgespräche in Kleingruppen statt. Sie dauern etwa 60 Minuten. Die Gruppen werden von zwei Lehrkräften aus der Fachschule für Sozialpädagogik begleitet.
Im ersten Teil des Gespräches werden grundsätzliche Fragen zur Ausbildung an unserer Schule geklärt und erläutert. Im zweiten Teil des Gespräches bitten wir die Gruppe, miteinander über eine pädagogische Fragestellung zu diskutieren. Eine Vorbereitung auf diese Diskussion erfolgt auch schriftlich durch die Bewerber:innen. Diese schriftlichen Überlegungen werden von den Lehrkräften eingesehen.
Sie erhalten dann zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie an der Schule aufgenommen werden


ZUR VOLLZEIT-AUSBILDUNGSORGANISATION

Teil A: Gründe für die Vollzeitausbildung

  • Sie können mehrere Arbeitsfelder in Theorie und Praxis intensiver kennenlernen.
  • Sie können sich jeweils auf einen Lernort, also Schule oder Praxis konzentrieren.
  • Sie haben Schulferien und schulische Arbeitszeiten.
  • Sie können sich z.B. über das Aufstiegs-BAföG finanzieren, haben flexiblere Möglichkeiten, einen Minijob zu finden und erhalten ein Deutschlandticket.

Teil B: Aufbau der Ausbildung
Wie gliedert sich die Ausbildung?

  1. Ausbildungsjahr: Schwerpunkt Elementarpädagogik, insgesamt acht Wochen Praktikum, aufgeteilt in drei Wochen und fünf Wochen
  2. Ausbildungsjahr: Schwerpunkt Jugendförderung/Schulkind-Pädagogik oder Heimpädagogik
  3. Ausbildungsjahr: Berufspraktikum in einem frei wählbaren Arbeitsfeld innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe mit schulischer Begleitung

Was ist mit den Vertiefungsbereichen gemeint, die auf dem Bewerbungsformular benannt sind?
Die Vertiefungsbereiche stehen für unterschiedliche Arbeitsfelder, die im zweiten Ausbildungsjahr den inhaltlichen und den praktischen Schwerpunkt der Ausbildung ausmachen.
Sie müssen sich schon bei der Bewerbung für den von Ihnen bevorzugten Schwerpunkt entscheiden, weil wir aus organisatorischen Gründen zu beiden Vertiefungsbereichen eine Klasse bilden.

Auf welcher Grundlage kann ich mich für einen Vertiefungsbereich entscheiden?
Die Entscheidungsmöglichkeiten sind sehr individuell. Gerne beraten wir Sie auch noch bei den Bewerbungsgesprächen. Folgende Denkimpulse sollen Ihrer Entscheidung dienen:

  • Wollen Sie ein komplett neues Arbeitsfeld kennenlernen oder im vertrauten Arbeitsfeld bleiben?
  • Sie wollen auch große Gruppen motivieren, freizeitpädagogisch tätig werden, die Chance im Konflikt entdecken, individuell fördern, dann sind Sie im Bereich Jugendförderung/Schulkind-Pädagogik richtig.
  • Sie wollen Kinder und Jugendliche mit besonderen Lebensgeschichten in allen Belangen intensiv begleiten und sie in ihrer Verselbständigung unterstützen, dann sind Sie im Heimbereich richtig.

Was ist gemeint mit Anerkennungsjahr oder Berufspraktikum?
Oft wird noch von einem Anerkennungsjahr gesprochen, aber im schulischen Kontext sprechen wir von einem Berufspraktikum. Beides meint letztlich das Gleiche, nämlich die Ausbildung im dritten Jahr der Vollzeitausbildung.

Wie gestaltet sich das Berufspraktikum im dritten Ausbildungsjahr?
Im Berufspraktikum haben Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Dort arbeiten Sie Vollzeit und werden schulisch begleitet.

Kann ich das Berufspraktikum auch in Teilzeit machen?
Ja, das geht. Die Dauer des Praktikums verlängert sich dann entsprechend der zu absolvierenden Gesamtstunden für ein Jahr.

In welchen Arbeitsfeldern kann ich das Berufspraktikum machen?
Das Berufspraktikum können Sie in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe absolvieren. Wichtig ist, dass Ihnen eine einschlägig ausgebildete Praxisanleitung mit Berufserfahrung zur Verfügung steht.

Kann ich das Berufspraktikum verkürzen?
Wenn Sie eine dreijährige Berufserfahrung in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Vollzeit nachweisen können sowie das Fachschulexamen mit mindestens „befriedigend“ absolvieren, können Sie eine Verkürzung um bis zu sechs Monate beantragen.

Wie viel Gehalt bekomme ich im BP?
Das Berufspraktikum wird vergütet. Wie hoch das Gehalt ausfällt, hängt vom Träger der jeweiligen Einrichtung und natürlich auch von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden ab. In der Regel erhalten Berufspraktikanten einen monatlichen Arbeitslohn von rund 1.600,00 Euro brutto.

Teil C: Praxis
Wie komme ich an eine Praxisstelle?

  • Im ersten Ausbildungsjahr stellen wir Ihnen Praxiseinrichtungen zur Verfügung. Sie müssen also auch die Bereitschaft mitbringen, Entfernungen zu überbrücken. Wir suchen gemeinsam nach guten Lösungen für alle Beteiligten.
  • Im zweiten Ausbildungsjahr und im Berufspraktikum können Sie sich in der Regel die Einrichtung in Absprache mit der Schule selbst suchen.
  • Grundsätzlich gilt, dass Sie im ersten und zweiten Ausbildungsjahr Ihr Praktikum in einer Einrichtung absolvieren, in der Sie bislang noch nicht gearbeitet haben.

Wie weit darf die Praktikumsstelle von der Schule entfernt sein?
Ich kann in eine Kindertagesstätte, in eine Offene Ganztagsschule oder in eine Heimeinrichtung gehen. Die Einrichtung darf nicht weiter als 30 km entfernt von der Schule liegen. Eine Ausnahme besteht im Heimbereich, dort darf die Entfernung bis maximal 50 km betragen.

Wie wird sichergestellt, dass ich in der Praxis gut betreut werde?
Wir schließen mit den Einrichtungen und mit Ihnen eine Praxiskontrakt ab. Darin werden die für eine gute Ausbildung erforderlichen Rahmenbedingungen, Kommunikationswege, Rechte und Pflichten aller Beteiligten transparent geregelt.

Teil D: Organisatorische Aspekte
Welche Kosten kommen auf mich zu?

  • Derzeit 30,00 Euro Sachkostenpauschale (z.B. Kopierpapier, Kunstmaterial, digitale Infrastruktur …) pro Schuljahr
  • Derzeit 60,00 Euro Eigenanteil für Lehrmittel pro Schuljahr
  • Ca. 90,00 Euro Tage religiöser Orientierung im ersten Ausbildungsjahr
  • Mögliche weitere Kosten für Exkursionen o. Ä.

Bekomme ich ein Deutschlandticket?
Ja

Bekomme ich einen Schülerausweis?
Ja

Kann ich BAföG bekommen?
Ja. Sie können Schüler-BAföG bekommen oder Aufstiegs-BAföG. Da hier die individuellen Unterschiede groß sind, bitten wir Sie, sich darüber zu informieren, welche der Unterstützungsmöglichkeiten für Sie die Richtige ist. Informieren Sie sich bitte auf jeden Fall, da durch eine neue gesetzliche Regelung des Aufstiegs-BAföGs sehr viele unserer Studierenden eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Habe ich die normalen Schulferien NRW?
Ja